Die Emilienstraße soll noch in diesem Jahr zwischen dem Peterssteinweg und der Gabelung in der Emilienstraße für rund 1,04 Millionen Euro saniert und umgestaltet werden. Den entsprechenden Bau- und Finanzierungsbeschluss hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg gefasst. Der Verwaltungsausschuss entscheidet abschließend über die notwendige Anpassung des Haushaltsplans.
Die Emilienstraße im Zentrum Süd ist derzeit eine stark geschädigte, gepflasterte Anliegerstraße ohne Straßenbäume und Abstellanlagen für Fahrräder. Für Radfahrerinnen und Radfahrer ist es mitunter riskant, auf der verschlissenen Fahrbahn zu fahren, auch der Gehweg ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen nicht mehr sicher und barrierefrei nutzbar. Auf etwa 275 Metern soll die Straße daher nun so umgestaltet werden, dass sie grüner, attraktiver und sicherer wird.
In einer Informationsveranstaltung im Herbst 2022 wurden die Pläne den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bereits erläutert: Um die Lärmemissionen zu verringern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, soll die Fahrbahn asphaltiert werden. Die künftig einheitlich 2,50 Meter breiten Gehwege erhalten einen neuen Belag aus Granitplatten, die in Mosaikpflaster eingefasst werden. An vier Stellen sind Querungen für Fußgängerinnen und Fußgänger geplant, die mit einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Vorgesehen ist, neben der Fahrbahn beidseitig zwei Meter breite Längsparkplätze anzuordnen, zudem werden im Baubereich 18 Fahrradbügel installiert. Auch die Straßenbeleuchtung wird erneuert.
Acht neu gepflanzte Bäume sollen zu mehr Kühlung in dem Straßenabschnitt beitragen. An der Kreuzung zur abbiegenden Emilienstraße – in Richtung des Evangelischen Schulzentrums – wird zudem ein neuer Aufenthaltsbereich mit einer Bank geschaffen. Auch dies erhöht die Attraktivität des Straßenraums.
Die Emilienstraße liegt im Sanierungsgebiet „Innerer Süden“, die Arbeiten können daher aus so genannten Ausgleichsbeträgen finanziert werden: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen in Sanierungsgebieten spätestens nach Aufhebung der entsprechenden Satzung Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zahlen. Die Ablösung dieses Betrages kann aber auch schon vor dem Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erfolgen. Diese vorzeitigen Einnahmen können in den Sanierungsgebieten wieder reinvestiert werden, wie es jetzt in der Emilienstraße geschieht.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/foerdergebiete/. Sowie unter www.leipzig.de/ausgleichsbetrag-sanierungsgebiet.